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| Themen · Krankenversicherung · Befreiung von der Zuzahlung | |
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Befreiung von der ZuzahlungBei bestimmten Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung tragen Sie einen Teil der Kosten selbst. Um jedoch eine finanzielle Überforderung der gesetzlich Versicherten zu vermeiden, gilt außerdem eine sogenannte Härtefallklausel. Danach werden sozial schwache Patienten gänzlich oder teilweise von dem Eigenanteil befreit. Sie sind vollständig von der Zahlung Ihres Eigenanteils für Zahnersatz befreit, wenn Ihr monatliches (Familien-) Bruttoeinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet oder Sie Empfänger einer der folgenden Sozialleistungen sind:
Die gesetzliche Krankenversicherung trägt dann 100% der vertragszahnärztlichen Leistungen. Kosten für eventuelle Mehrleistungen (hierzu zählen z.B. aufwendigere Füllungsverfahren) tragen Sie jedoch auch weiterhin selbst. Teilweise Befreiung Wenn Sie nicht vollständig befreit werden können, kommt unter Umständen eine teilweise Befreiung in Betracht. Ob die Kasse weitere Kosten erstattet, richtet sich dann nach einer sogenannten individuellen Belastungsgrenze. Überschreitet Ihr Eigenanteil für die vertragszahnärztlichen Leistungen diese Grenze, übernimmt die Kasse für Sie zusätzlich den übersteigenden Betrag. Diese besondere Regelung ist vor allem dann interessant, wenn die Grenze für eine vollständige Befreiung nur knapp überschritten wird oder besonders hohe Kosten entstehen. Grundlage der Berechnung ist die Differenz zwischen Ihren monatlichen Bruttoeinkünften und der für Sie geltenden Einkommensgrenze für eine vollständige Befreiung. Ihre Belastungsgrenze ergibt sich aus dem Dreifachen dieser Summe. Beispiel Sie sind alleinstehend ohne Kinder, Ihr Einkommen beträgt monatlich brutto: 1.300 EUR. Die für Sie geltende Einkommensgrenze beträgt 2002: 938 EUR. Differenz: 362 EUR. multipliziert mit 3 = 1.086 EUR (Ihre Belastungsgrenze). Die vertraglich vereinbarten Kosten für Ihren Zahnersatz betragen 3.300 EUR (ohne Mehrkosten für Edelmetalle, Verblendungen von Backenzähnen, usw.). Die Krankenversicherung zahlt dafür einen Zuschuss von 65 % = 2.145 EUR. Ihr Eigenanteil beträgt demnach 1.155 EUR und übersteigt Ihre Belastungsgrenze um 69 EUR. Insgesamt übernimmt die Versicherung für Ihren Zahnersatz nun 2.214 EUR (2.145 EUR + 69 EUR). Sie selbst zahlen lediglich 1.086 EUR. Bitte beachten Sie hierbei, dass sich Ihr Eigenanteil erhöht, wenn Sie keinen oder einen geringeren Bonus erhalten. Ob Sie ganz oder teilweise vom Eigenanteil befreit werden können, kann nur von der Krankenversicherung verbindlich beurteilt werden. Lesen Sie auch Private Krankenversicherung
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