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Ein regelmäßiger Zahnarztbesuch sollte während der Schwangerschaft alle 2-3 Monate erfolgen. So können krankhafte Veränderungen an den Zähnen und dem Zahnfleisch frühzeitig erkannt und behandelt werden. Auch eine regelmäßige professionelle Zahnreinigung mit gründlicher Zahnsteinentfernung ist besonders empfehlenswert. Umfangreichere Behandlungen sollten allerdings vor dem Beginn der Schwangerschaft abgeschlossen werden oder bis nach der Geburt zurückgestellt werden.
Generell sollten in der Schwangerschaft nur die unbedingt nötigen Behandlungen durchgeführt werden, da eventuell auftretende Stresshormone die organische Entwicklung des Ungeborenen negativ beeinflussen können. Wegen Unkenntnis einer sicheren Schwellendosis sollten Röntgenuntersuchungen in der Schwangerschaft nur bei zwingender Indikation durchgeführt werden oder durch andere Diagnoseverfahren, wie z.B. die Laserfluoreszenz, ersetzt werden. Diese Vorsichtsmaßnahme gilt insbesondere für die ersten drei Monate. Die mit zahnärztlichen Röntgenaufnahmen verbundenen Risiken für das Ungeborene sind jedoch als extrem niedrig anzusehen, da insbesondere digitale Zahnaufnahmen nur eine geringe Strahlendosis benötigen.
Sollten dennoch größere Behandlungen nicht bis nach der Geburt aufschiebbar sein, so liegt der günstigste Zeitpunkt für eine Behandlung zwischen dem 4. und 7. Monat. Zum einen ist nach dem 4. Monat der Embryo schon so weit entwickelt, dass eine genetische Schädigung unwahrscheinlich ist, zum anderen ist die Gefahr einer durch den "Behandlungsstress" bedingten Frühgeburt relativ gering.
Empfehlungen besagen weiterhin, dass Amalgamfüllungen während der Schwangerschaft nicht durchgeführt werden sollten. Wenn die Entfernung alter Amalgamfüllungen unvermeidbar ist, sollte diese nur unter zusätzlichen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden, wie z.B. der Anwendung eines Kofferdamms.
Schwere Infektionen und starke Schmerzen müssen auch während der Schwangerschaft ärztlich behandelt werden. Die Risiken für das ungeborenen Kind sind bei einer Nichtbehandlung schwerer Infektionen größer als die Risiken durch eine entsprechende Medikamentengabe. Während der Schwangerschaft sollten jedoch nur vom Zahnarzt verordnete, bewährte und lange auf dem Markt befindliche Medikamente angewendet werden. Von einer Selbstmedikation ist dringend abzuraten.
Wenn wegen einer starken bakteriellen Infektion Antibiotika verschrieben werden müssen, sollten Sie diese auch einnehmen. Diese Maßnahme stellt hinsichtlich einer bakteriell bedingten Fehlgeburt das geringere Risiko dar.
Die Größe der Gebärmutter, welche im unbefruchteten Zustand ein Volumen von ca. 10 Millilitern hat, steigt zum Ende der Schwangerschaft um etwa das 500fache an und hat dann das Volumen von 5 Litern.
Bei der heute üblichen zahnärztlichen Behandlung im Liegen kann es durch die vergrößerte Gebärmutter zu einem Zusammendrücken großer Blutgefäße (Aorta, Vena cava) und einem damit verbundenen Schwindelgefühl und Unwohlsein ("Cava Syndrom") bis hin zu einem Absinken des Blutdrucks in der Plazenta kommen. Um diesem Geschehen vorzubeugen, empfiehlt sich eine sitzende Behandlungsweise oder - wenn nicht anders möglich - eine Drehung der liegenden Position leicht nach links.
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