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Beihilfeberechtigte

Für verschiedene Berufsgruppen, wie z.B. Beamte, Beamtenanwärter und Angestellte im öffentlichen Dienst, erstattet der Arbeitgeber einen Teil der medizinischen Versorgungsleistungen über die sogenannten Beihilfestellen. Mitglieder dieser Berufsgruppen müssen sich deshalb nur noch für einen Teil der medizinischen Versorgungsleistungen privat versichern.

Diese für den Versicherten recht lukrative Einrichtung führt in der Praxis jedoch manchmal zur Verwirrung, da der Patient die verauslagten Gesundheitsausgaben von den beiden verschiedenen Stellen in teilweise unterschiedlichem Umfang erstattet bekommt.

Für diese Patientengruppe ist es damit am schwierigsten, herauszufinden, welche Versorgungsleistungen er in welchem Umfang selber zu finanzieren hat. Bitte berücksichtigen Sie, daß für den Arzt die Tarifmodelle jedes einzelnen Patienten ebenfalls schwer durchschaubar sind.

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