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Röntgenstrahlen können beim Menschen Schäden hervorrufen, die vor allem von der Strahlendosis abhängig sind. Es werden grundsätzlich zwei Arten der Strahlenschäden unterschieden: Schäden, die erst ab einer bestimmten Schwellendosis auftreten (z.B. Haarausfall nach Krebsbestrahlung im Kopfbereich) und solche, die bereits durch geringste Strahlendosen entstehen können.
Strahlenschäden, für die eine bestimmte Schwellendosis erforderlich ist, können bei einer Röntgenaufnahme nicht auftreten, da hierbei die Strahlendosis weit unterhalb der Schwellendosis liegt. So müssten mit einem modernen digitalen zahnärztlichen Röntgengerät etwa 1000 Röntgenaufnahmen einer bestimmten Region innerhalb kürzester Zeit angefertigt werden, um durch die auftretende Röntgenstrahlung lediglich eine Hautrötung, etwa vergleichbar dem Sonnenbrand, hervorzurufen.
Strahlenschäden, für die keine Mindestdosis erforderlich ist, können grundsätzlich auch durch Röntgenaufnahmen verursacht werden. Bei diesen Schäden wird im Bereich einer Körperzelle die Erbinformation verändert (sog. Mutation), wodurch die Funktion einer Zelle gestört werden kann.
Veränderungen der Erbinformation entstehen aber auch mit einer bestimmten Häufigkeit spontan ohne erkennbaren Grund oder unter dem Einfluss unterschiedlicher Faktoren, z.B. Chemikalien, Autoabgase etc.. In den meisten Fällen sind diese Mutationen ohne Bedeutung, da die Zelle in der Lage ist, sie zu "reparieren". In sehr seltenen Fällen können Mutationen jedoch zur Entstehung von Erbkrankheiten oder bösartigen Tumoren führen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Ereignis eintritt, ist von der Strahlendosis abhängig und bei den heute angewendeten dosissparenden digitalen Röntgenverfahren, nach dem derzeitigen Stand der Forschung, extrem gering. Die mittlere Strahlenbelastung (Ganzkörperdosis) liegt bei Zahnaufnahmen im Bereich von etwa 0.006 mSv (Milli-Sievert) [1], bei Panoramaaufnahmen im Bereich von etwa 0.002 mSv [1].
Die Strahlenbelastung einer Panoramaaufnahme entspricht der Strahlung aus der Erde und dem Kosmos, der ein Mensch in Meereshöhe innerhalb von 12 Stunden ausgesetzt ist oder die er erhält, wenn er sich 10 Stunden im Gebirge bei etwa 2000 m aufhält oder 30 Minuten in einem Flugzeug bei einer Flughöhe von 11000 m [2].
Das Risiko, dass durch diese geringe Dosis eine schwerwiegende Erkrankung ausgelöst wird, kann anhand der Auswertung von Daten strahlenexponierter Personen grob geschätzt werden. Es liegt deutlich unter 1:1.000.000.
- 20 km Fahrrad fahren
- 100 km Auto fahren
- 6000 km im Flugzeug zurücklegen
- Konsum von 50 g Alkohol (1 Liter Bier)
- Rauchen einer Zigarette
Hieraus wird erkennbar, dass das Risiko, durch eine Röntgenaufnahme eine schwerwiegende Erkrankung auszulösen, geringer ist als das "tödliche Risiko" unseres Alltags.
Hinzu kommt, dass die Nichtanfertigung einer aufgrund des klinischen Befundes indizierten Röntgenaufnahme für den Patienten meist ein höheres Risiko darstellt, als die Aufnahme selbst.
[1] K. Ewen, et al., Somatisches Strahlenrisiko in der Diagnostik und Therapie des Schädelbereiches; Fortschritte der Kiefer- und Gesichtschirurgie, Seite 6-9, Band 32, 1987. [2] Strahlung und Strahlenschutz, Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), 38201 Salzgitter, 2. Auflage, Juni 1993.
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