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| Themen · Krankenversicherung · Private Krankenversicherung | |
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Private KrankenversicherungDas Tarifsystem der privaten Krankenversicherungen ist verglichen mit dem der gesetzlichen Versicherungen nicht minder kompliziert. Es werden viele verschiedene Erstattungsmodelle von den Versicherungsgesellschaften angeboten. Die zahnärztlichen Leistungen für privat krankenversicherte Patienten werden nach einer anderen Gebührenordnung abgerechnet als bei den gesetzlich Versicherten. Diese private Gebührenordnung (GOZ) beinhaltet in einigen Punkten umfangreichere Leistungen als die der gesetzlichen Versicherungen (BEMA). Vorausgesetzt das Tarifmodell ist umfassend, werden deshalb Leistungen durch die private Versicherung gedeckt, welche vom gesetzlich versicherten Patient vollständig selber getragen werden müssen, weil für die entsprechende Leistung gar keine BEMA-Position vorhanden ist. Dieser Fall tritt z.B. für Inlays, Erwachsenenprophylaxe, Laserbehandlung und die meisten Implantate ein. Die Erstattungsmodelle sind abhängig von der gezahlten Versicherungsprämie mehr oder weniger umfangreich. Sie unterscheiden sich in solchen Punkten wie dem prozentual vom Patienten zu zahlender Eigenanteil, der Selbstbeteiligung bis zu einem festem Betrag, dem jährlichen Erstattungshöchstbetrag oder einer Prämienrückvergütung für Nichtinanspruchnahme. Aus zahnärztlicher Sicht sei dazu nur folgende Bemerkung erlaubt: Mit jedem dieser Modelle versucht der Versicherer seine Kunden zu motivieren, sparsam mit den Versicherungsleistungen umzugehen. Dagegen ist angesichts explodierender Kosten im Gesundheitswesen nichts einzuwenden. Viele der Modelle verleiten den Patienten jedoch dazu, kleine Ausgaben zu vermeiden und diese lieber zu großen Leistungen zusammenzulegen, um damit Selbstbehalte zu sparen oder Prämienrückvergütungen zu erwirtschaften. Gerade in der Zahnmedizin führen aber kleine, regelmäßige Teilleistungen, wie z.B. prophylaktische und erhaltende Maßnahmen, zu besseren Ergebnissen, als die intervallweiße Totalreparatur. Denken Sie also auch an Ihre Gesundheit, bevor Sie das "Sparpotential" Ihrer Versicherungspolice vollständig ausnutzen. Als Neueinsteiger in private Versicherungen sollten Sie außerdem die teilweise vorgeschriebenen Wartezeiten beachten, die vom Abschluss der Versicherung bis zum Inkrafttreten des Versicherungsschutzes vertraglich vereinbart sind. Lesen Sie auch Beihilfeberechtigte
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