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| Themen · Röntgen · Zahnärztliche Diagnose | |
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Röntgen für die Zahnärztliche Diagnose
In der Zahnheilkunde ist das Röntgenbild ein wichtiges Hilfsmittel zum Erkennen krankhafter Veränderungen. Zahlreiche Veränderungen, die innerhalb der Zähne und des Knochens lokalisiert sind und noch keine Beschwerden verursachen, können ohne Röntgenaufnahme nicht erkannt werden. So kann etwa eine entzündlich bedingte Veränderung im Knochen, welche von einem Zahn ausgeht, oft nur im Röntgenbild festgestellt werden, da der betreffende Zahn häufig äußerlich intakt erscheint. Das Anfertigen einer Röntgenaufnahme ist nicht gefahrlos und sollte nicht ohne medizinische Notwendigkeit erfolgen. Das Risiko einer schwerwiegenden Erkrankung durch eine Röntgenuntersuchung ist jedoch extrem gering und liegt in der Größenordnung anderer Risiken, denen man im täglichen Leben ausgesetzt ist. Um das bestehende Risiko weiter zu verringern, kommen seit einigen Jahren strahlenreduzierte Röntgenverfahren zum Einsatz, welche die Strahlenbelastung gegenüber herkömmlichen Verfahren bis zu 90% verringern. Diese Röntgengeräte arbeiten computergesteuert und erfassen die Aufnahmen nicht mit einem herkömmlichen Röntgenfilm sondern mit Halbleitersensoren. Die Anwendung von Röntgenstrahlen auf den Menschen ist durch die "Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen" (RöV vom 08.01.87) gesetzlich festgelegt und hat den Schutz des Einzelnen und der Allgemeinheit vor Röntgenstrahlen zum Ziel. Lesen Sie auch Röntgenstrahlen
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