|
Da in Deutschland die "Volksgesundheit" als schützenswertes Gemeingut betrachtet wird, ist die Krankenversicherung der Bürger staatlich geregelt. Trotzdem oder gerade deshalb sind die vielfältigen Formen des deutschen Krankenversicherungswesens recht kompliziert.
Insbesondere in der Zahnmedizin kommen komplexe Erstattungsmodelle der Krankenversicherer zum Einsatz. Während andere ärztliche Versorgungsleistungen fast immer vollständig von den Krankenkassen erstattet werden, ist die finanzielle Beteiligung des Patienten für die Zahnarztleistung schon fast normal. Diese gemischte Bezahlung der Zahnversorgung ist für den Patienten oft nur schwer nachvollziehbar. Darüber hinaus ist noch grundsätzlich zwischen gesetzlichen und privaten Versicherungen, sowie diversen Kombinationsmodellen zu unterscheiden.
In komplizierten Fällen sollten Sie sich in jedem Fall vor der Behandlung von Ihrer Krankenversicherung oder direkt vom Zahnarzt beraten lassen, damit nach der Behandlung keine unvorhergesehenen Kosten auf sie zukommen.
|