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Wozu braucht der Zahnarzt ein Röntgenbild?


Zur Darstellung des Knochenabbaus bei Parodontitis ist die Röntgenaufnahme unerlässlich, ebenso zur Kontrolle von Wurzelfüllungen, die ausschließlich auf Röntgenaufnahmen erkennbar sind.

Die beginnende Karies im Inneren äußerlich unbeschädigt erscheinender Zähne kann neben der Laserfluoreszensdiagnose nur mit dem Röntgenverfahren eindeutig erkannt werden. Neben der Einzelaufnahme sind in der Zahnheilkunde häufig auch Übersichtsaufnahmen, sog. Panoramaaufnahmen erforderlich.


Moderne Röntgengeräte arbeiten heute vielfach computergesteuert.

Diese Aufnahmen, für die ein spezielles Röntgengerät erforderlich ist, zeigen den gesamten Ober- und Unterkiefer mit sämtlichen Zähnen und Zahnanlagen. Die Panoramaaufnahme wird zur Erkennung und Beurteilung zahlreicher krankhafter Veränderungen benötigt. Für die kieferorthopädische Behandlung ist sie nahezu unentbehrlich. Insbesondere werden solche Übersichtaufnahmen vor einem operativen Eingriff zur Entfernung eines Weisheitszahnes oder einer Kieferzyste, zur Planung einer umfangreichen Zahnsanierung mit Kronen, Brücken oder einem herausnehmbaren Zahnersatz erforderlich.

Systematische Analysen haben gezeigt, dass auf etwa jeder dritten Panoramaaufnahme Zufallsbefunde sichtbar werden, die dem Patienten keine Beschwerden verursacht haben, für den Zahnarzt durch andere Untersuchungsmethoden nicht erkennbar waren und die dann unmittelbar einer Behandlung zugeführt werden können.


Im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung werden zusätzlich seitliche Röntgenaufnahmen des gesamten Schädels angefertigt. Auf diesen Aufnahmen kann der Arzt Fehlstellungen und Formabweichungen der Kiefer genau vermessen und damit eine gezielte Behandlung einleiten.

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